Zuständigkeiten

Wer ist wofür zuständig?

Rathaus in Lugau | Foto: S. Schimmel
Rathaus in Lugau | Foto: S. Schimmel

Die Stadt Lugau ist Dienstleister für deren Einwohner und übernimmt die kommunalen Verwaltungsaufgaben. Welches Amt, welche Einrichtung für Ihr spezielles Anliegen zuständig ist, können Sie aus der Auflistung von Lebenslagen auf dieser Seite erfahren.

Der Gesetzgeber hat den Städten und Gemeinden, aber auch den Landkreisen, der Regionaldirektion oder dem Freistaat und dem Bund Aufgaben zugewiesen. Darum werden Sie nicht für alle Belange hier auch direkt einen Ansprechpartner finden. Nutzen Sie, wenn Sie hier nicht fündig werden, bitte das Angebot von AMT24. Den Link dazu finden Sie am Ende dieser Seite.

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Lebenslagen / Zuständigkeiten

Zuletzt aktualisiert am 06.11.2018 von MA Content.

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Die Stadt Lugau ist nicht für alle Bereiche zuständig. Die Aufgabenverteilung zwischen Gemeinden, Landkreisen, Land und Bund ist gesetzlich geregelt. Weitere Recherchemöglichkeiten finden Sie darum hier:

Illustration zu AMT24 | Rechte: Freistaat Sachsen
Rechte: Freistaat Sachsen