Beantragung und Ausgabe von Personalausweisen, Reisepässen, Kinderreisepässen und vorläufigen Ausweisen
Personalausweis
Gem. § 1 Abs. 1 des Gesetzes über Personalausweise ist jeder Deutsche ab 16 Jahren verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen.
Notwendige Unterlagen:
- alter Personalausweis
- Geburts-/Eheurkunde
- biometrisches Foto
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bei Personen unter 16 Jahren
- Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten
Kosten:
- Antragsteller unter 24 Jahren 22,80 € (Gültigkeit sechs Jahre)
- Antragsteller über 24 Jahren 37,00 € (Gültigkeit zehn Jahre)
- vorläufiger Personalausweis 10,00 € (Gültigkeit bis zu drei Monate)
Reisepass
Notwendige Unterlagen:
- Personalausweis oder alter Reisepass
- Geburts-/Eheurkunde
- biometrisches Foto
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bei Personen unter 16 Jahren
- Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten
Kosten:
- Antragsteller unter 24 Jahren 37,50 € (Gültigkeit sechs Jahre)
- Antragsteller über 24 Jahren 60,00 € (Gültigkeit zehn Jahre)
- vorläufiger Reisepass 26,00 € (Gültigkeit bis zu einem Jahr)
Für einen Expresspass entsteht ein Aufschlag von 32,00 €. Dieser wird innerhalb von 72 Stunden hergestellt.
Kinderreisepass
Der Kinderreisepass ist seit dem 01.01.2021 nur noch ein Jahr gültig. Innerhalb der Gültigkeit ist eine Verlängerung möglich, jedoch nur bis Vollendung des 12. Lebensjahres.
Ab dem 12. Lebensjahr wird ein Personalausweis ausgestellt.
Notwendige Unterlagen:
- alter Kinderreisepass (falls vorhanden)
- Geburtsurkunde
- Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten
- Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
- biometrisches Foto
Kosten:
- 13,00 €
- Verlängerung 6,00 €
Allgemeine Hinweise für alle Dokumente
- Bei Beantragung des Dokuments muss der Antragsteller persönlich erscheinen; dies gilt auch für Kinder
- Die Gebühren für die Ausstellung des Dokuments sind sofort bei Beantragung zu bezahlen
- Kinderreisepässe, vorläufige Personalausweise und vorläufige Reisepässe werden sofort ausgestellt, wenn alle notwendigen Unterlagen vorgelegt werden
Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes:
Dienstag 8:30 bis 11:30 Uhr
13:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 8:30 bis 11:30 Uhr
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr