Lugau aktuell

Das Ordnungsamt informiert

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Hexenfeuer am 30. April 2023 bedürfen der vorherigen Genehmigung der Behörde

 

Gemäß § 18 der Polizeiverordnung der Stadt Lugau gegen umweltschädigendes Verhalten und Lärmbelästigung, zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen für das Gebiet der Stadt Lugau (Umwelt-Polizeiverordnung) kann das Abbrennen von Feuern aus traditionellen oder kulturellen Anlässen durch die Ortspolizeibehörde genehmigt werden.

Da das Abbrennen eines Höhenfeuers anlässlich der Walpurgisnacht als ein kultureller Höhepunkt anzusehen ist, liegen in diesem Falle eine Einmaligkeit und das gemeinnützige Interesse vor.
Das Abbrennen hat mit trockenem, unbehandeltem Holz zu erfolgen. Das Verbrennen von Gartenabfällen und sonstigem Müll bzw. Abfällen ist verboten!

 

Der Antrag muss bis spätestens 20. April 2023 schriftlich in der Stadtverwaltung Lugau unter Angabe des Verbrennungsverantwortlichen, des -ortes und des -zeitraumes, vorliegen.

HIER KÖNNEN SIE DIREKT ZUM ANTRAG GELANGEN, EINFACH KLICKEN.

Für die Erteilung der Genehmigung wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 € erhoben.

Im Vorfeld werden Überprüfungen der Auflagen vom Ordnungsamt durchgeführt.

 

Am Hexenabend gibt es wieder Kontrollen durch das Ordnungsamt / Polizei und die Ortsfeuerwehr. Nicht genehmigte Feuer müssen sofort abgelöscht werden und es wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

 

 

Wir bitten um Beachtung!

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