Lugau aktuell

Information über Preisänderung bei Beantragung von Personalausweisen

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Am 30. Januar 2026 hat der Bundesrat der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften zugestimmt.

 

Nach dieser Verordnung sind die Einwohnermeldeämter verpflichtet, geänderte Preise und Neuerungen für den Personalausweis zu übernehmen. Folgende Änderungen für die Anträge der Personalausweise werden umgesetzt:

  • Beantragung unter 24 Jahre von 22,80€ auf 27,60€ 
  • Ab 24 für die regulären Personalausweise von 37,00€ auf 46,00€.

Als weitere Neuerung wurden Erleichterungen bei der Beantragung von Personalausweisen für Personen unter zehn Jahren beschlossen. Personen unter zehn Jahren erhalten danach bei der Beantragung keine PIN und PUK (PIN-Brief) ausgehändigt.

Laut schriftlicher Mitteilung des Bundesministerium des Innern (VII6.20105/7#16) vom 30. Januar 2026 sieht die Planung ein Inkrafttreten am 7. Februar 2026 vor. Die Verordnung tritt am Tag nach Verkündung in Kraft.

 

 

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