Erhebung von Erschließungsbeiträgen
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Lugau
Die Stadt Lugau erhebt zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwands für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen Erschließungsbeiträge nach Maßgabe der §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach Maßgabe dieser Satzung.
Fassung: Ursprungsfassung
Stand: 23.06.2003
Datei: PDF/A, barrierefrei
Zuletzt aktualisiert am 27.02.2016 von MA Content.
Das Herunterladen von Dateien aus dem Angebot der Stadt Lugau/Erzgeb. geschieht immer auf eigene Gefahr. Die Stadt übernimmt keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit heruntergeladener Dateien auf Ihrem System. Sollten Sie bei der Verwendung Probleme haben, wenden Sie sich bitte an den Webmaster dieser Seite.
Alle angebotenen Dateien dürfen nur zum privaten Gebrauch heruntergeladen werden. Kopien oder Ausdrucke sind ebenfalls nur zum privaten Gebrauch gestattet. Eine weitergehende Nutzung bedarf der schriftlichen Genehmigung der Stadt Lugau. Wenden Sie sich dazu bitte an das Hauptamt.
Alle zum Herunterladen angebotene Dateien werden vor ihrer Veröffentlichung einer Prüfung auf Viren oder andere Schadsoftware unterzogen. Die Stadt Lugau haftet für Schäden, Folgeschäden oder Beeinträchtigungen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.