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Kampfmittelbelastung eines Grundstückes

 

Kampfmittelbelastungsprüfung von Baugrundstücken in der Stadt Lugau sowie den Ortsteilen Erlbach-Kirchberg und Ursprung

 

Der Freistaat Sachsen zählt zu den Gebieten in Deutschland, die im besonderen Maße mit Kampfmitteln belastet sind. Unter Kampfmittel werden dabei Bomben, Minen, Granaten, Munitionen oder auch Munitionsteile verstanden, die aus dem 2. Weltkrieg stammen. Da solche militärischen Sprengmittel nahezu unbegrenzt lagerfähig sind, können diese über mehrere Jahrzehnte hinweg sprengfähig bleiben.

Befindet sich Ihr Grundstück im Gebiet der Stadt Lugau können Kampfmittel nicht ausgeschlossen werden. Deshalb sollten Sie vor Baubeginn einen Antrag auf eine entsprechende Kampfmittelbelastungsprüfung in der Stadtverwaltung Lugau stellen.

Verfahrensablauf

Beantragen Sie im Bauamt der Stadt Lugau, das Grundstück auf Belastung durch Kampfmittel zu prüfen. Hierzu nutzen Sie bitte das Formular „Antrag auf Auskunft zur Kampfmittelbelastung“. Dieses können Sie im Bauamt der Stadt Lugau abfordern oder laden es von der Homepage herunter.

Im Ergebnis der Antragsprüfung kann es dann zu folgenden Ergebnissen kommen:

  • Ist keine Belastung durch Kampfmittel bekannt, wird Ihr Grundstück für die Bebauung freigegeben. Somit sind keine besonderen Maßnahmen für eine Gefahrenvorsorge erforderlich. Sollten bei der Bauausführung dennoch Kampfmittel oder andere Gegenstände militärischer Herkunft gefunden werden, besteht eine Anzeigepflicht entsprechen der Kampfmittelverordnung. In diesem Fall erfolgt eine umgehende Beräumung durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst.
  • Ist eine Belastung durch Kampfmittel nicht auszuschließen, fehlen jedoch konkrete Hinweise für eine Belastung, wird Ihnen eine Suche nach Kampfmitteln zur Vorsorge empfohlen. Zudem sollten alle Erdbaumaßnahmen, mit besonderer Vorsicht geschehen. Weiterhin sollten die Verbauachsen sondiert oder der Erdaushub vorsorglich beobachtet werden.
  • Ist eine Belastung durch Kampfmittel bekannt oder durch Nachweise belegt, ist eine Suche nach Kampfmitteln unbedingt erforderlich. Sie erhalten von der zuständigen Behörde eine entsprechende Auflage, dass Sie die Maßnahmen der Kampfmittelbeseitigung vor Bauantritt oder auch baubegleitend dulden müssen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Kampfmittelbelastungsprüfung.
  • Projektunterlagen des Baugrundstückes – Wichtig sind die Angaben zur Lage (Geoinformationsportal Sachsen) des Grundstückes und zum Bauvorhaben.

Rechtsgrundlage

Polizeiverordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung)

Zuletzt aktualisiert am 11.01.2019 von Andràs Major.

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