Gegenstand gefunden

Eine Fundanzeige aufgeben

Laut BGB ist jeder Finder verpflichtet, einen Fundgegenstand zu melden. Dabei ist im Fundbüro bei der Abgabe anzugeben, ob die Rechte am Fundgegenstand nach Ablauf von 6 Monaten geltend gemacht werden sollen.

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Hinweise und Bedingungen

Wir benötigen Ihren Namen, um Sie ansprechen zu können, und Ihre E-Mail-Adresse um Ihnen antworten zu können. Je genauer Sie Ihre Fundanzeige beschreiben, umso effektiver können wir darauf eingehen. Freiwillig können Sie Ihre Telefonnummer angeben, damit wir Sie für Rückfragen einfacher und persönlicher erreichen können.
Ihre Nachricht wird verschlüsselt übertragen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir Ihre personenbezogenen Angaben aus diesem Formular zur Beantwortung Ihrer Fundanzeige verwenden dürfen. Weitere Informationen zum Datenschutz und Widerrufhinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Sie müssen die o.g. Bedingungen akzeptieren*